Terminvereinbarung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz für Ukrainische Flüchtlinge
Terminvereinbarung Ausländerbehörde: Online-Terminsystem
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Datenabfrage zur AZR-Erfassung ukrainischer Geflüchteter
Hilfe für Menschen aus der Ukraine - Допомога людям з України
https://integreat.app/lkaugsburg/de/hilfe-fuer-menschen-aus-der-ukraine
REGISTRIERUNG NACH EINREISE - РЕЄСТРАЦІЯ ПО ПРИБУТТІ
Alle Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine flüchten, müssen nach ihrer Ankunft eine Registrierung zur Aufnahme in das Verfahren zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG durchführen. Dies ist unter anderem für eine Gewährung von Hilfeleistungen nach dem AsylbLG notwendig.
Diese Registrierungen werden bei einer Aufnahme im Behördenzentrum der ANKER-Einrichtung Schwaben, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg weiterhin dort vor Ort vorgenommen.
Bei allen ankommenden Geflüchteten, welche nicht in der ANKER-Einrichtung Schwaben wohnhaft sind, sondern Unterkunft in einer privaten Wohnmöglichkeit oder einer dezentralen Asylunterkunft im Landkreis Augsburg gefunden haben, wird die vollständige Registrierung, sofern noch nicht erfolgt, bis auf weiteres durch die Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg durchgeführt. Die Registrierung erfolgt während des Vorsprachetermins zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Alle wichtigen Informationen zur Buchung des Termins finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“.
Das Landratsamt Augsburg stellt ab sofort ein Online-Formular für eine vereinfachte Erst-Registrierung für Geflüchtete aus der Ukraine bereit. Wir bitten alle zwischenzeitlich im Landkreis Augsburg angekommen Geflüchteten aus der Ukraine, die bisher weder registriert wurden, noch bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, unverzüglich diese Möglichkeit zu nutzen und alle notwendigen Daten über dieses Formulars gemeinsam mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Geburtsurkunde) zu übermitteln. Eine gesonderte E-Mail ist dafür nicht mehr nötig, alle Daten können durch Eingabe in das Online-Formular versendet werden.
Auf diese Weise können die Angaben bis zum weiter notwendigen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde (siehe naachfolgender Abschnitt "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis") bereits erfasst und die Vorarbeiten für einen zügigen Verfahrensablauf durchgeführt werden. Außerdem wird geprüft, ob die Betroffenen im weiteren Verfahrensverlauf auf Grundlage ihrer Erst-Registrierung Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können, sofern diese benötigt werden. So kann in geeigneten Fällen, wie beispielsweise beim Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts oder bei der konkreten Aufnahme einer Beschäftigung, die Zeit bis zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde überbrückt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreis Augsburg unter: Weitere Informationen
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