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Härtefallhilfen für Haushalte – Entlastung bei Heizöl, Pellets & Co

Meldung aus Scherstetten
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Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

 

die sog. Härtefällehilfe kann ab dem 15.05.2023 online beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantragt werden:

 

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/

 

Allgemeine Information:

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind - und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse. Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen - aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird.

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten - sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

 

Die Referenzpreise sind: 

für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo - jeweils inklusive Umsatzsteuer. Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro. Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, wollen Bund und verschiedene Bundesländer "zeitnah" einen Online-Rechner zur Verfügung stellen.

 

Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt, kann auch mit dem Rechner

 

der Verbraucherzentrale NRW nachgerechnet werden.